pv-Quiz Teuerungsbonus – 23
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Frage 1 von 10
1. Frage
Der Teuerungsbonus kann nur im Jahr 2022 abgerechnet werden?
RichtigFalsch -
Frage 2 von 10
2. Frage
Wenn ich als Dienstgeber meinem Dienstnehmer einen Teuerungsbonus in Höhe von €1.000,- ausbezahle. Wieviel kostet mich das?
RichtigFalsch -
Frage 3 von 10
3. Frage
Bis zu welchem Höchstbetrag kann ich den Teuerungsbonus abgabenbefreit abrechnen?
RichtigFalsch -
Frage 4 von 10
4. Frage
Kann ich als Dienstgeber bei der Auszahlung des Teuerungsbonus über Höhe und/ oder Auszahlung nur an einzelne Mitarbeiter:innen unterscheiden?
RichtigFalsch -
Frage 5 von 10
5. Frage
Geringfügig beschäftigten Dienstnehmern sind vom Teuerungsbonus ausgenommen.
RichtigFalsch -
Frage 6 von 10
6. Frage
Ein gerinfgügig Beschäftigter hat ein Monatsgehalt von € 400,- und erhält einen Teuerungsbonus von € 150,-. Überschreitet er damit in diesem Monat die Geringfügigkeitsgrenze und ist dann vollversichert?
RichtigFalsch -
Frage 7 von 10
7. Frage
Der Dienstgeber möchte an alle Arbeiternehmer:innen im Betrieb einen Teuerungsbonus in Höhe von € 3.000,- abgabenfrei ausbezahlen. Darf er das?
RichtigFalsch -
Frage 8 von 10
8. Frage
Der Dienstgeber möchte eine bereits vereinbarte monatliche Bruttoprämie in Höhe von € 100,- in einen Teuerungsbonus ändern, weil ja dem Dienstnehmer davon mehr netto übrig bleibt. Ist das zulässig?
RichtigFalsch -
Frage 9 von 10
9. Frage
Darf der Teuerungsbonus im Kalenderjahr 2023 auch in monatlichen Teilbeträgen ausbezahlt werden?
RichtigFalsch -
Frage 10 von 10
10. Frage
Wird für den Teuerungsbonus ein Betrieblicher Vorsorgekassen Beitrag abgeführt.
RichtigFalsch